Mehr Schutz in der digitalen Welt
26.04.2016
Wer ein elektronisches Aufzeichnungssystem nutzt ist verpflichtet, eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung anzuwenden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik soll die Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung bestimmen und zertifizieren. Außerdem führt das Bundesfinanzamt eine Kassen-Nachschau ein. Kurz gesagt: Eine Überprüfung, ob alle relevanten Daten vollständig und vor allem richtig erfasst sind. Diese darf unangekündigt stattfinden. Bei Verstößen droht eine Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro – unabhängig davon, ob ein steuerlicher Schaden entstanden ist.
Das vorgeschlagene Konzept des Bundesfinanzministeriums ist offen für neue Technologien. So finden einerseits die besonderen Verhältnisse verschiedenartiger Wirtschaftsbereiche Beachtung. Andererseits ist eine Anpassung im Zuge technischer Innovationen und Weiterentwicklungen möglich.